Stadtplanung und
Stadtentwicklung
 

Planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung des Lidl-Marktes an der Frankfurter Straße

Der Investor plant, den bestehenden Lidl-Markt in Kassel, Frankfurter Straße auf rund 1.250 m² Verkaufsfläche zu erweitern. Um dies planungsrechtlich zu ermögichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Er wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Grundlage für den Bebauungsplan ist eine Vorhabenplanung (Hochbau und Freianlagen), die durch den Investor erstellt wird. Wesentliches Element der Planung ist der Abriss eines rückwärtig vorhandenen Wohnhauses, um die Verkaufs­flächen-Erweiterung umsetzen zu können. Der Eingang zum Markt sowie die Anlieferung rücken dadurch weiter nach hinten. Der vorhandene Parkplatz wird im hinteren Bereich teilweise verlegt. Die Anzahl der Stellplätze erhöht sich nicht. Es werden einige Grünfestsetzungen getroffen, zum einen um die vorhandenen Bäume zu sichern, zum anderen um die Südwestfassade zu begrünen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt, es sind weder Umweltbericht noch Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich.